ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KIESWERK MENNEKE KARLS GMBH

21382 Brietlingen – Bundesstr. 39 ‑ Tel. (0 41 33) 32 54

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Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Baustoffen jeglicher Art, Kaufleuten im Sinne des HGB und denen ‑ nachfolgend stets gleichgestellten ‑ juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtliche Sondervermögen gegenüber gilt dies auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.

  1. Angebot

Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Baustoffe und ‑mengen ist allein der Käufer verantwortlich. Die Annahme unserer Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen auch dann, wenn der Besteller unsere Lieferung mit abweichenden Bedingungen bestellt hat. Aufgrund der Bestellung des Käufers kommt ein Kaufvertrag zwischen ihm und uns nur dann zustande, wenn wir diese Bestellung schriftlich bestätigt haben. In allen anderen Fällen gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Abholung gültigen Preislisten.

  1. Lieferung und Abnahme

Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk ansonsten an der vereinbarten Stelle, wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Die Ware reist stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Als Gefahrenübergang gilt der Zeitpunkt der Verladung. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen und Kosten des Käufers.

Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte d.h. angegebene Leistungszeiten (Lieferfristen und ‑termine) einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges nur, wenn er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene, mindestens 4 Arbeitstage betragende, Nachfrist gesetzt hat (§ 3215 BGB) Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände um die Ausführung übernommener Aufträge

erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag, ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B., behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mängel an notwendigen Roh‑ und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen

durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist.

Wir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die angefragten Produkte die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses des Kunden erfüllen, weiterhin ist der Lieferant nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle, muss das Lieferfahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dieses setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schaden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Abladen/Entleeren muss unverzüglich, zugig und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen ‑ Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB so gilt die den Lieferschein unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.

Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer halten als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.

  1. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Ware unseres Lieferverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird. Für sonstige Waren gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Wird keine besondere Vereinbarung getroffen und handelt es sich nicht um gütegeschützte Baustoffe gilt de Regel »Gekauft wie besehen«.

Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich; bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Mängel gleich welcher Art und die Lieferung anderer als der ausbedungenen Baustoffsorten oder ‑mengen sind vom Kaufmann im Sinne des HGB unverzüglich bei Abnahme der Ware (§ 377 HGB) zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Im übrigen gilt sofern dieser Bedingung nicht entsprochen wird, die Entladung als Abnahme der Ware. Wird der Mangel zu spät festgestellt, so dass die Wäre bereit entladen ist, trägt der Käufer die Kosten der Wiederbeladung des Fahrzeuges. Ohne unsere schriftliche Einwilligung darf beanstandetes Material nicht weiterverarbeitet werden, Reklamationen bei bereits verarbeitetem Material werden nicht anerkannt.

Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bedungenen Baustoffsorte, oder ‑menge sind vom Kaufmann im Sinne des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablieferung, zu rügen. Nichtkaufleute haben Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der bedungenen Baustoffsorte oder ‑menge in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Lieferung zu rügen. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind.

Bei nicht form und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Käufer als »Kaufmann« im Sinne des HGB oder die nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Personen unsere Ware mit Ware anderer Lieferanten oder anderen Baustoffen vermengt oder verändern lässt.

Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 2 bis 3 zu vertreten haben, kann der Käufer nach seiner Wahl angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Lieferung mängelfreier Ware verlangen; fehlerhafte Ersatzlieferung berechtigt den Käufer als Nichtkaufmann auch zur Wandelung. Gewährleistungsansprüche, eines Kaufmanns verjähren spätestem 1 Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

  1. Haftung aus sonstigen Gründen

Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs‑ und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder Nichtkaufleuten gegenüber auf grober Fahrlässigkeit

  1. Sicherungsrechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ‑ auch künftig entstehender – Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verändern noch sicherungsübereignen. Noch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder weiterverarbeiten, es sei denn, er hatte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Werte unserer Ware ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein‑ oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Ware oder der aus ihr hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.

Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem Rest ab.

Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unserer Wate wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat der Käufer diese Forderung einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.

Der »Wert unserer Ware« im Sinne von Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.

Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Satz 1 um 20% übersteigt.

  1. Preis‑ und Zahlungsbedingungen

Erfolgt zwischen der Abgabe das Angebotes oder der Annahme des Auftrages oder während seiner Ausführung eine Erhöhung der LKW Frachten, der Umschlagkosten, der Löhne, der Gestehungs‑ und Vorkosten, der Energiekosten, der Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben,

sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung unsere Verkaufspeise, entsprechend den veränderten Verhältnissen zu berichtigen; dieses gilt nicht für

Lieferung an einen anderen als an einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Frachtangaben sind für uns stets unverbindlich. Stellung von Frankopreisen verpflichten

uns nicht zur Vorlage der Fracht Preise. Die Lieferungen frei Baustelle gelten unter der Voraussetzung voller geschlossener Ladungen bei Verwendung schwerster Lastwagen auch mit Einachsantrieb bei normal befahrbaren Straßen und Baustellen und sofortiger Entladung durch den Empfänger bei Ankunft. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Dessen ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen ‑ auch bei Stundung ‑ sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahren »mangels Masse« abgelehnt wird oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir selbst sind als dann nach unserer Wahl Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber berechtigt, die gelieferte Ware zurück zu verlangen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, entgegengenommene Wechsel können wir vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung verlangen. Bei Verschlechterung der Zahlungsverhältnisse des Käufers entscheidet allein unser Eindruck, wir sind zum Nachweis, der Zahlungsunfähigkeit bzw., Bonitätsverschlechterung des Käufers nicht verpflichtet Bei Zahlungsverzug sind alle noch offenstehenden Forderungen, unabhängig vom After, sofort fällig.

Ist der Käufer »Kaufmann« im Sinne des HGB beeinflussen seine Mangelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er verzichtet darauf, irgendein Rückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen, Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.

Es gilt als vereinbart dass jede Mahnung mit einem anteiligen Kostensatz von € 10,‑- in Rechnung gestellt wird, auf Nachweis ist die Verkäuferin berechtigt, die gesamten Kosten zu fakturieren.

Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ist der Käufer »Kaufmann« im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir ‑ auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung ‑, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.

  1. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE

einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten tag genau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung tag genau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.

Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei  ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH,  Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

Den Beauftragten des Fremdüberwacheres und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. Proben gelten nur als annähernder Durchschnitt für die Beschaffenheit sowie auch für die Korngröße des Materials. Probenahmen ohne vorherige Ankündigung und ohne Beisein eines Beauftragten werden nicht anerkannt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferungen, Zahlungen, für alle aus den Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten, sowie für Mahnverfahren ist für beide Teile das Amtsgericht Lüneburg.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Für den Fall, dass einzelne der vorstehenden Bestimmungen aus welchem Grunde auch immer, unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt in einem solchen Falle gilt dass als vereinbart was in wirtschaftlicher Hinsicht der ursprünglichen, aber unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für direkte oder indirekte Lieferungen der nachstehend aufgeführten Firmen, unabhängig davon, von wem diese Lieferungen fakturiert werden.